Wie viel Prozent machen die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf aus?

Kaufnebenkosten Nummer 1: Maklergebühren (3 bis 7 Prozent)

Wird Ihr neues Zuhause von einem Makler vermittelt, wird dafür eine Vermittlungsprovision oder Courtage fällig. Die Höhe beträgt je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises, manchmal auch mehr. Wichtig: Das 2015 eingeführte Bestellerprinzip, nach dem derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt, gilt nur für die Vermittlung von Mietwohnungen.

Beim Immobilienkauf entscheiden nicht zuletzt die Marktlage und das eigene Verhandlungsgeschick darüber, ob der Verkäufer oder der Käufer die Maklerprovision übernimmt. Eine Aufteilung der Courtage zwischen den Verhandlungspartnern ist ebenfalls möglich. Diese zusätzlichen Kosten können Sie umgehen, indem Sie im Internet oder in Zeitungen nach provisionsfreien Angeboten Ausschau halten.

Kaufnebenkosten Nummer 2: Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 Prozent)

Es fallen allerdings auch Kaufnebenkosten an, die sich nicht vermeiden lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages zwingend vor. Der Eintrag in das Grundbuch ist ebenso Pflicht. Die entsprechenden Gebühren belaufen sich auf etwa zwei Prozent des Kaufpreises und sind in der Regel vom Käufer zu zahlen.

Kaufnebenkosten Nummer 3: Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 Prozent)

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen, wird die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällig – nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer, die aktuell reformiert wird. Seit 2006 wird die Höhe der Grunderwerbsteuer von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Bis 1982 betrug die GrESt sieben Prozent, von 1983 bis 1996 bundesweit zwei Prozent, ab 1997 3,5 Prozent, ehe 2006 die Grunderwerbsteuer zur Ländersache wurde. So liegt der Steuersatz aktuell zum Beispiel in Bayern bei 3,5 Prozent und in Nordrhein-Westfalen bei 6,5 Prozent. Alle aktuellen Steuersätze finden Sie in der nachfolgenden Tabelle (Stand: 01/2020).

BundeslandSteuersatz in Prozent
Baden-Württemberg 5,0
Bayern 3,5
Berlin 6,0
Brandenburg 6,5
Bremen 5,0
Hamburg 4,5
Hessen 6,0
Mecklenburg-Vorpommern 5,0
Niedersachsen 5,0
Nordrhein-Westfalen 6,5
Rheinland-Pfalz 5,0
Saarland 6,5
Sachsen 3,5
Sachsen-Anhalt 5,0
Schleswig-Holstein 6,5
Thüringen 6,5
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Freitag, 19. April 2024

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