AKTUELL - Was verändert sich im Neuen Jahr?

...die wichtigsten Neuerungen, die 2022 mit sich bringt, im Überblick.

Wie oft hört man den Satz „Im neuen Jahr wird alles anders." Ob nun eine gesündere Lebensweise, mehr Sport oder ein besseres Zeitmanagement - zum neuen Jahr gehören traditionell die guten Vorsätze, mit denen man motiviert und zuversichtlich ins neue Jahr startet. Nun..die erste Woche des neuen Jahres ist bald um - wir hoffen, Sie haben Ihre neuen Ideale noch nicht über Bord geworfen und arbeiten weiter fleißig daran, Dinge in Ihrem Leben ein Stück weit zu verbessern, zu optimieren oder voran zu bringen.

Nicht nur im privaten Bereich spielt das Thema „Veränderung" um den Jahreswechsel eine große Rolle, oft ist das Neue Jahr Anlass, in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Änderungen herbei zu führen oder neue (gesetzliche) Regelungen umzusetzen - sei es nun die Portoerhöhung bei der Post oder die Anhebung des Mindestlohns - wir stellen Ihnen in diesem Blog-Beitrag einige der wichtigsten Neuerungen aus den Bereichen Finanzen, Wirtschaft und Gesellschaft vor. 

So können Sie mit einem kleinen Wissensvorsprung in die nächsten Wochen starten ;)


Mehr Rente

Rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich 2022 auf eine satte Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen: Nach offizieller Schätzung der Rentenversicherung sollen sich im Juli 2022 die Rente West um 5,2 Prozent und die Rente Ost um 5,9 Prozent erhöhen. Damit würden die Renten in den alten Bundesländern so stark steigen wie seit fast 40 Jahren nicht mehr. Die konkrete Rentenanhebung steht im März 2022 fest, wenn abschließende Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.

Mehr Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli gibt es eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde.

Mehr Geld für Sozialhilfeempfänger

Auch wer staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, erhält im kommenden Jahr etwas mehr Geld. Für Alleinstehende gibt es monatlich dann 449 Euro pro Monat, also drei Euro mehr als bisher. Die Anhebung um drei Euro betrifft auch die Regelsätze für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern sowie Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Paare oder Bedarfsgemeinschaften erhalten je Partner ebenfalls drei Euro mehr. Für Kinder im Alter bis 13 Jahren gibt es monatlich zwei Euro mehr als bisher. 

Mehr Rente - erwartete Erhöhung in West um 5,2%, in Ost um 5,9%.
Mindestlohn wird erhöht auf 9,82 €/h, ab 01. Juli weitere Steigerung auf 10,45€/h.
Geringfügig mehr Sozialleistungen - Anhebung der Regelsätze um 3 €.

Weniger Steuern

Der Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, der beim Steuerpflichtigen steuerfrei bleibt – steigt 2022 auf 9.984 Euro: eine Erhöhung um 240 Euro im Vergleich zum Grundfreibetrag 2021. Für Personen, die verheiratet sind und die Zusammenveranlagung wählen, ist der jährliche steuerfreie Betrag doppelt so hoch: also 19.968 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) beträgt für das erste Kind ab 2022 dauerhaft 4.008 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Mehr betriebliche Altersvorsorge

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (höchstens jedoch in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge) hat ab 2022 jeder, der über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Rahmen einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds verfügt. Diese Regelung galt bislang nur für Neuverträge ab dem 1. Januar 2019 und trifft nun ab 2022 auch für alle vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossenen Verträge zu.

Weniger Garantiezinsen

Das Zinsniveau ist weiterhin niedrig. Daher senkt der Gesetzgeber den Höchstrechnungszins (umgangssprachlich Garantiezins) für ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossene Neuverträge von 0,90 Prozent auf 0,25 Prozent. Der Garantiezins ist Teil der Gesamtverzinsung für Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen und gilt jeweils für die gesamte Laufzeit einer Versicherung. Er soll verhindern, dass Versicherungsgesellschaften Garantieversprechen abgeben, die sie möglicherweise später nicht einhalten können. 

Weniger Steuern - Grundfreibetrag steigt um 240 €.
Mehr betriebliche Altersvorsorge.
Garantiezins sinkt von 0,90 auf 0,25 Prozent.

Weniger Zettelwirtschaft bei Krankmeldungen

Schon seit dem 1. Oktober 2021 müssen gesetzlich Versicherte keinen gelben Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr an ihre Krankenkasse schicken – vorausgesetzt, die betreffende Praxis verfügt über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur digitalen Übertragung. Ab dem 1. Januar 2022 ist eine digitale Übertragung Pflicht. Ab Juli 2022 werden dann auch die Arbeitgeber in das elektronische Verfahren einbezogen: Der „gelbe Zettel" muss dann nicht mehr von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer als Papierausdruck vorgelegt werden, sondern ist für den Arbeitgeber nach der Krankschreibung beim Arzt digital abrufbar.

Mehr Flexibilität beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. September 2021 gibt es bereits einige Verbesserungen beim Elterngeld. Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wurde von 30 Wochenstunden auf 32 Wochenstunden angehoben, also auf volle vier Arbeitstage. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann jetzt bei 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden. Bislang war dies nur bei 25 bis 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit möglich. Das soll die Flexibilität für Eltern erhöhen und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern sowie die Zeit für die Familie besser aufzuteilen. Zudem erhalten Eltern von frühgeborenen Kindern zusätzliche Monate Elterngeld.

Weniger EEG-Belastung

Die Stromkosten sind zuletzt stark gestiegen. Ein Faktor zur Berechnung des Strompreises wird immerhin ab Januar 2022 sinken: die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage). Sie sinkt von derzeit 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde – das ist der niedrigste Stand seit zehn Jahren. 

Ab 01.01.2022 ist die digitale Übertragung von Krankmeldungen Pflicht.
Mehr Flexibilität beim Elterngeld.
EEG-Umlage sinkt von 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro kWh.

Mehr Verbraucherschutz bei digitalen Waren

Für Waren, die digitale Bauteile enthalten, haben Händler ab dem 1. Januar 2022 eine Verpflichtung zur Aktualisierung (Updateverpflichtung). Die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Ware müssen demnach so lange gewährleistet sein, wie es die Käuferin oder der Käufer aufgrund „der Art und des Zwecks der Sache sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags" erwarten darf. Beispiele für betroffene Waren sind Notebooks mit vorinstallierter Software, Verkehrsdaten in einem Navigationssystem oder die Cloud-Anbindung bei einer Spielekonsole.

Mehr Umweltschutz bei Kunststoffflaschen

Ab dem 1. Januar 2022 sind Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) und Getränkedosen grundsätzlich pfandpflichtig. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab 2024 wird die Pfandpflicht auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet. Bislang dürfen Verpackungen von Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäften sowie Nischenprodukten wie Apfelwein oder Energydrinks pfandfrei in Umlauf gebracht werden.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen sowie Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleinere Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche geben.

Mehr Umweltschutz bei Elektrogeräten

Schon heute müssen Geschäfte, die eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, alte Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern zurücknehmen, um sie dann dem Recycling zuzuführen (bei Online-Händlern gilt die Versand- und Lagerfläche). Wo die alten Geräte ursprünglich gekauft wurden, spielt für die Abgabe keine Rolle. Laut dem reformierten Elektrogesetz (ElektroG) sind künftig auch Supermärkte und Discounter verpflichtet, kleinere Elektrogeräte kostenlos von Verbrauchern zurückzunehmen. Bestellt ein Kunde ein neues Gerät bei einem Online-Händler, muss ihm dieser künftig die kostenlose Abholung und Entsorgung eines entsprechenden Altgeräts anbieten. Für größere Geräte gilt die Rücknahmepflicht auch weiterhin nur, wenn sich der Kunde ein neues, vergleichbares Gerät kauft. Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich ab Juli 2022. 

Mehr Gesundheitsschutz bei Holzöfen

Beim Verbrennen von Holz, zum Beispiel Pellets, setzen Kamine, Heizungsanlagen und Kaminöfen gesundheitsschädlichen Feinstaub frei. Dieser kann durch den Schornstein ins direkte Wohnumfeld gelangen. Um hier einen besseren Schutz der Nachbarschaft zu gewährleisten, gilt ab dem 1. Januar 2022 eine Änderung der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes". Sie legt fest, dass die Öffnung neu errichteter Schornsteine am Dachfirst angebracht sein muss. Dabei handelt es sich um den höchsten Punkt des Hauses. Der Schornstein muss den First zudem um mindestens 40 Zentimeter überragen. So sollen die Abgase besser vom Wind weggetragen werden können. Die Regelung gilt nur für neu installierte Feuerungsanlagen.

Updateverpflichtung für Waren mit digitalen Bauteilen.
Nach und nach werden alle Kunststoffflaschen pfandpflichtig.
Mehr Fokus auf Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Mehr Tierschutz

Jedes Jahr werden in Deutschland bislang etwa 45 Millionen männliche Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht als Masthähnchen eignen. Ab 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Ab 2024 ist zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt.

Mehr Bußgeld

Schon seit dem 9. November 2021 gilt bei Verkehrsverstößen ein neuer Bußgeldkatalog. Unter anderem kann für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe eine Geldbuße von bis zu 110 Euro fällig werden. Bei schwereren Verstößen ist hier jetzt darüber hinaus auch der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister („Flensburg") vorgesehen. 


Das Töten von geschlüpften Eintagsküken ist ab sofort verboten.
Härtere Strafen für Verkehrssünder.
Die Post erhöht Preise für Standard-Produkte.

Mehr Kosten für Porto

Das Porto für den Standardbrief ist zum 1. Januar 2022 von 80 Cent auf 85 Cent gestiegen. Briefmarken für Postkarten kosten künftig 70 Cent statt aktuell 60 Cent. Auch viele weitere Produkte der Post haben einen Preisanstieg erfahren - die neuen Preise finden Sie hier: 


Quelle: https://www.postbank.de/themenwelten/geld-finanzen/jahresausblick-2022-neues-bei-rente-mindestlohn-etc.html?kid=pk_allg_startseite.drkstartseitenbuehne.jahresausblick2022q1

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Donnerstag, 25. April 2024

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